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HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG

Gesundheit im Blick.
Den Menschen im Mittelpunkt.

Als Ihre Hausarztpraxis sind wir Ihr erster Ansprechpartner in allen medizinischen Belangen.

KI-Symbolbild: Stethoskop und Notizbuch

Ob Erkältung, chronische Erkrankung oder Gesundheitsvorsorge vor einer größeren Reise – wir begleiten Sie mit einem umfassenden Leistungsangebot. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Leistungen. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne telefonisch oder persönlich in der Praxis an. Wir beraten Sie, welche Angebote zu Ihrer individuellen Situation passen.

01

Vorsorgeuntersuchungen

Durchblutungsstörung erkennen

Der Knöchel-Arm-Index (ABI) setzt den Blutdruck am Knöchel ins Verhältnis zum Blutdruck am Oberarm. Er wird mithilfe einer Blutdruckmanschette und einer Doppler-Sonde bestimmt.

Ein auffälliger ABI-Wert kann auf eine Durchblutungsstörung der Beinarterien hinweisen. Die Untersuchung kann helfen, Gefäßveränderungen frühzeitig zu erkennen und die weitere Abklärung oder Behandlung zu planen. Sie ist schmerzlos und dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Die ABI-Messung ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Ob eine private Krankenversicherung die Kosten erstattet, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich vor der Untersuchung bei Ihrer Versicherung nach den Erstattungsbedingungen.

Herzrhythmusstörungen erkennen

Vorhofflimmern ist eine häufige Herzrhythmusstörung, bei der das Herz unregelmäßig schlägt. Manche Menschen bemerken Herzstolpern oder Herzrasen, Schwindel, Atemnot oder Abgeschlagenheit. Vorhofflimmern kann jedoch auch ohne spürbare Beschwerden auftreten.

Ein Langzeit-EKG zeichnet den Herzrhythmus über einen längeren Zeitraum auf und kann helfen, zeitweise auftretende Herzrhythmusstörungen zu erfassen, die in einem kurzen EKG möglicherweise nicht sichtbar sind. Je nach Beschwerden, bisherigen Befunden und individuellem Risiko kann auch eine Aufzeichnung über mehrere Tage sinnvoll sein.

Für die Untersuchung verwenden wir einen kleinen Rekorder, der mit Klebeelektroden auf der Haut über dem Brustkorb befestigt wird. So sind keine Kabel und keine separate Rekordertasche erforderlich. Während der Messzeit zeichnet das Gerät den Herzrhythmus auf. Sie erhalten von uns Hinweise zum Tragen des Rekorders und zu möglichen Einschränkungen im Alltag.

Je nach medizinischer Indikation kann ein Langzeit-EKG zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. Auf persönlichen Wunsch oder ohne entsprechende Indikation kann die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erfolgen. Die Abrechnung richtet sich dann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Tumorvorsorge und Früherkennung

Im Rahmen einer ausführlichen Vorsorgeberatung betrachten wir Ihre persönliche und familiäre Krankengeschichte, mögliche Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamente. Auf dieser Grundlage besprechen wir, welche Untersuchungen für Sie sinnvoll sein können. Je nach individueller Situation können dazu eine körperliche Untersuchung, Labor- und Urinuntersuchungen, ein Stuhltest sowie eine Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane oder der Schilddrüse gehören.

Zur Darmkrebsfrüherkennung können Frauen und Männer ab 50 Jahren im Rahmen des gesetzlichen Früherkennungsprogramms entweder eine Darmspiegelung oder – alternativ dazu – alle zwei Jahre einen immunologischen Stuhltest (iFOBT) in Anspruch nehmen. Der iFOBT weist verborgenes Blut im Stuhl nach. Ergänzend bieten wir auf Wunsch einen M2-PK-Stuhltest an. Dieser weist ein Enzym im Stuhl nach und sucht nicht nach verborgenem Blut. Welche Untersuchung für Sie geeignet ist und was die Ergebnisse aussagen können, besprechen wir gerne mit Ihnen.

Ab 45 Jahren können Männer die gesetzliche Früherkennung mit einer jährlichen Tastuntersuchung der Prostata in Anspruch nehmen. Eine PSA-Bestimmung im Blut ist keine reguläre Leistung der gesetzlichen Früherkennung und kann auf persönlichen Wunsch als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erfolgen. Vor der Entscheidung beraten wir Sie zu Aussagekraft und möglichen Vor- und Nachteilen des Tests. Bei Beschwerden oder einem auffälligen Befund kann eine PSA-Bestimmung Teil der medizinisch notwendigen Abklärung sein.

Zur Hautkrebsfrüherkennung können gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening in Anspruch nehmen. Dabei wird die Haut am ganzen Körper auf auffällige Veränderungen untersucht. Bei einem verdächtigen Befund können weitere Untersuchungen veranlasst werden.

Bei erhöhtem Lungenkrebsrisiko prüfen wir im Beratungsgespräch, ob die Voraussetzungen für die gesetzliche Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT erfüllt sein könnten. Das Angebot richtet sich an bestimmte aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren. Bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt die weitere Abklärung und gegebenenfalls Überweisung im Rahmen des qualitätsgesicherten Früherkennungsprogramms.

Welche Untersuchungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, hängt unter anderem von Alter, Risikoprofil, Beschwerden und medizinischer Indikation ab. Einzelne Untersuchungen oder Bestimmungen – zum Beispiel eine PSA-Bestimmung zur Früherkennung – können individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sein. Auch zusätzliche Wunschleistungen, etwa eine ergänzende Ultraschalluntersuchung, können gegebenenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Vor einer privat zu zahlenden Untersuchung informieren wir Sie über den voraussichtlichen Umfang und die Kosten.

Screening Bauchaortenaneurysma

Ein Bauchaortenaneurysma ist eine Erweiterung der Bauchschlagader. Es verursacht häufig lange Zeit keine Beschwerden und wird daher oft nicht bemerkt. Mit einer Ultraschalluntersuchung lässt sich der Durchmesser der Bauchschlagader messen und eine Erweiterung erkennen. Selten kann ein Aneurysma reißen – das ist ein lebensbedrohlicher Notfall. Das Risiko hängt unter anderem von Größe und Wachstum des Aneurysmas ab.

Die Untersuchung erfolgt mit Ultraschall und ist schmerzfrei. Dabei wird die Bauchschlagader dargestellt und ihr Durchmesser gemessen.

Gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf ein einmaliges Ultraschall-Screening zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas. Für Frauen sowie für Männer unter 65 Jahren ist die Untersuchung nicht Bestandteil dieses gesetzlichen Screening-Angebots. Bei individuellen Risikofaktoren kann eine ärztliche Beratung sinnvoll sein; eine Untersuchung auf persönlichen Wunsch kann gegebenenfalls als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten werden.

Herz-Kreislauf-Risiken erkennen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen entwickeln sich oft über längere Zeit, ohne zunächst deutliche Beschwerden zu verursachen. Eine individuelle Einschätzung von Risikofaktoren kann dabei helfen, mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und geeignete nächste Schritte zu besprechen.

Im persönlichen Gespräch berücksichtigen wir Ihre Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente sowie Ihre familiäre Vorgeschichte und Ihre Belastungssituation. Je nach Fragestellung können dazu eine körperliche Untersuchung, Ruhe- und Belastungs-EKG, eine Langzeit-Blutdruckmessung und ein Langzeit-EKG gehören. Bei Bedarf kann das Langzeit-EKG über mehrere Tage erfolgen, um zeitweise auftretende Rhythmusstörungen wie Vorhofflimmern besser erfassen zu können. Ergänzend kann die Herzratenvariabilität (HRV) betrachtet werden. Sie beschreibt Schwankungen der Zeitabstände zwischen den Herzschlägen und kann Hinweise auf die Regulation des vegetativen Nervensystems und die körperliche Stressbelastung geben.

Auch mögliche Hinweise auf eine obstruktive Schlafapnoe (Atemaussetzer im Schlaf) können im Gespräch erfasst und bei entsprechender Fragestellung weiter abgeklärt werden.

Zur Beurteilung des Fettstoffwechsels können wir Cholesterinwerte einschließlich LDL, HDL und Triglyzeriden bestimmen. Je nach Risikoprofil und Fragestellung können ergänzend Lipoprotein(a) (Lp(a)), Homocystein oder NT-proBNP untersucht werden. Lp(a) kann Hinweise auf ein zusätzliches, teilweise erblich bedingtes Gefäßrisiko geben. Homocystein ist ein Laborwert, der unter anderem durch den Vitamin-B- und Folsäurestoffwechsel beeinflusst wird. NT-proBNP kann bei der Beurteilung einer möglichen Belastung des Herzens hilfreich sein. Alle Werte werden im Zusammenhang mit Ihrer Krankengeschichte und den weiteren Untersuchungsergebnissen ärztlich eingeordnet.

Welche Untersuchungen für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Die Ergebnisse besprechen wir mit Ihnen und erläutern mögliche weitere Schritte.

Diabetes-Risiko analysieren

Übergewicht, Bewegungsmangel, eine unausgewogene Ernährung, familiäre Vorbelastung und bestimmte Vorerkrankungen können das Risiko für Typ-2-Diabetes erhöhen. Eine frühzeitige Abklärung ist wichtig, denn ein dauerhaft erhöhter Blutzucker kann auf Dauer verschiedene Organe, Nerven und Gefäße beeinträchtigen – darunter Augen, Herz und Nieren.

Mögliche Anzeichen sind Müdigkeit, ausgeprägter Durst, häufiges Wasserlassen, ein trockener Mund oder anhaltende Energielosigkeit. Diese Beschwerden können viele Ursachen haben. Bei entsprechenden Symptomen oder erhöhtem Risiko beraten wir Sie zu einer gezielten Untersuchung.

Zur Abklärung können der Langzeitblutzuckerwert HbA1c und weitere Blutzuckerwerte bestimmt werden. Der HbA1c gibt Auskunft über den durchschnittlichen Blutzucker der vergangenen Wochen. Bei bestimmten Fragestellungen kann zusätzlich ein oraler Glukosetoleranztest (75-g-oGTT) sinnvoll sein: Nach einer Blutentnahme im nüchternen Zustand trinken Sie eine standardisierte Glukoselösung; anschließend wird gemessen, wie Ihr Körper den Zucker verarbeitet.

Bei medizinischer Indikation können die Untersuchungen im Rahmen der geltenden Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Eine HbA1c-Bestimmung oder ein weiterer Test auf persönlichen Wunsch kann gegebenenfalls als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten werden. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Untersuchung in Ihrer Situation sinnvoll ist und welche Kosten entstehen.

Schilddrüsenfunktion abklären

Eine veränderte Schilddrüsenfunktion kann sich unter anderem durch Müdigkeit, Antriebslosigkeit, Gewichtsveränderungen, Kälte- oder Wärmeempfindlichkeit, Herzklopfen oder Veränderungen der Haut und Haare bemerkbar machen. Solche Beschwerden sind nicht spezifisch und können unterschiedliche Ursachen haben. Eine ärztliche Abklärung hilft, mögliche Zusammenhänge einzuordnen.

Je nach Beschwerden und Befund umfasst die Untersuchung zunächst ein Gespräch und eine körperliche Untersuchung. Zur Labordiagnostik können TSH sowie die Schilddrüsenhormone fT4 und fT3 gehören. Bei Verdacht auf eine Autoimmunerkrankung können zusätzlich passende Schilddrüsen-Antikörper bestimmt werden. Eine Ultraschalluntersuchung kann helfen, Größe und Gewebestruktur der Schilddrüse zu beurteilen sowie mögliche Knoten näher einzuschätzen.

Bei entsprechender medizinischer Indikation können erforderliche Untersuchungen im Rahmen der geltenden Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Zusätzliche Untersuchungen auf persönlichen Wunsch können gegebenenfalls als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) angeboten und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Wir beraten Sie gerne zu einer sinnvollen Abklärung.

Vitamin-/Nährstoffstatus überprüfen

Müdigkeit, nachlassende Leistungsfähigkeit oder andere Beschwerden können Anlass sein, den Vitamin- und Nährstoffstatus ärztlich zu prüfen. Auch bei einer Ernährungsumstellung, einer besonderen Ernährungsweise oder im Rahmen persönlicher Fitness- und Gesundheitsziele kann eine gezielte Beratung sinnvoll sein. Beschwerden allein erlauben jedoch meist keinen sicheren Rückschluss auf einen bestimmten Mangel.

Je nach Ernährung, Beschwerden und individuellem Risikoprofil können einzelne Werte untersucht werden. Dazu zählen beispielsweise Vitamin D, Vitamin B12, Vitamin B6, Vitamin B1 und Folsäure. Auch Magnesium, Spurenelemente wie Selen, Mangan und Zink sowie der Eisenhaushalt einschließlich Ferritin können – wenn medizinisch begründet – bestimmt werden.

Welche Laborwerte sinnvoll sind, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation. Eine pauschale Bestimmung aller Werte ist nicht immer erforderlich. Untersuchungen bei entsprechender medizinischer Indikation können im Rahmen der geltenden Voraussetzungen zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Erweiterte Laborprofile oder Untersuchungen auf persönlichen Wunsch bieten wir Ihnen gerne als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Vorab informieren wir Sie über den Umfang und die voraussichtlichen Kosten.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Minderjährige, die eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen möchten, benötigen eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die Untersuchung umfasst ein ausführliches Gespräch zu Ihrer Gesundheit, einen Sehtest und eine Urinuntersuchung. Außerdem werden Größe und Gewicht erfasst und eine körperliche Untersuchung durchgeführt.

Die Kosten übernimmt die Stadt Bottrop. Den erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro Bottrop. Den ausführlichen Fragebogen finden Sie hier als PDF.

Bitte bringen Sie zum Termin den Berechtigungsschein und den ausgefüllten Fragebogen mit. Einen Termin können Sie telefonisch unter 02041 757410 oder online vereinbaren.

Gesundheitsuntersuchung

Gesetzlich Versicherte können die allgemeine Gesundheitsuntersuchung einmalig zwischen 18 und 34 Jahren und ab dem 35. Geburtstag alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Sie umfasst ein Gespräch zu Beschwerden und individuellen Risiken, eine körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung sowie eine Beratung. Ab 35 Jahren gehören außerdem Blutuntersuchungen auf Blutzucker und Blutfette sowie eine Urinuntersuchung dazu. Bei jüngeren Erwachsenen erfolgen Blutuntersuchungen bei entsprechenden Risikofaktoren.

Weitere Früherkennungsuntersuchungen – etwa Hautkrebs-, Darmkrebs- oder Prostatakrebsfrüherkennung – sind eigenständige Angebote mit jeweils eigenen Alters- und Teilnahmevoraussetzungen. Das Hautkrebs-Screening kann gegebenenfalls mit dem Check-up verbunden werden. Welche Untersuchungen für Sie infrage kommen, erläutern wir gerne im persönlichen Gespräch.

Auf Wunsch kann der Check-up durch zusätzliche Untersuchungen ergänzt werden. Wir bieten individuelle Vorsorgeprofile und weitere IGeL-Leistungen an, zum Beispiel zur Einschätzung von Herz-Kreislauf-Risiken, zur erweiterten Tumorfrüherkennung oder mit ausgewählten Labor- und Ultraschalluntersuchungen. Der Umfang wird auf Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche abgestimmt.

Vor privat zu zahlenden Untersuchungen informieren wir Sie über den vorgesehenen Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches schriftliches Angebot.

02

Individuelle Gesundheitsleistungen

Vitamin-C-Infusionskur

Eine Aufbaukur für Immunsystem, Energie und Wohlbefinden.

Vitamin C erfüllt im Körper wichtige Aufgaben: Es trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei, unterstützt die Bildung von Kollagen und ist damit am Aufbau von Haut, Blutgefäßen, Knochen und Bindegewebe beteiligt. Außerdem schützt es die Zellen vor oxidativem Stress und spielt eine Rolle im Energiestoffwechsel.

Bei einer Vitamin-C-Infusion wird das Vitamin direkt über eine Vene verabreicht. Dadurch lassen sich vorübergehend höhere Vitamin-C-Blutspiegel erreichen als durch die Einnahme über den Magen-Darm-Trakt. Die Infusion kann dazu beitragen, die Vitamin-C-Versorgung gezielt zu ergänzen – etwa bei erhöhter körperlicher oder seelischer Belastung, einseitiger Ernährung, erhöhtem Bedarf oder dem Wunsch, Immunsystem, Energiehaushalt und allgemeines Wohlbefinden zu unterstützen.

Auch bei chronischen Erkrankungen kann es sinnvoll sein, die Vitamin-C-Versorgung in die individuelle Gesundheitsbetrachtung einzubeziehen. Vitamin C ist zudem an körpereigenen Reparatur- und Aufbauprozessen beteiligt, etwa an der Kollagenbildung. Ob eine Infusionskur für Sie geeignet ist und wie sie durchgeführt wird, besprechen wir persönlich mit Ihnen.

Die Vitamin-C-Infusionskur ist keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Vor Beginn informieren wir Sie über den Ablauf und die Kosten.

Individuelle Blutuntersuchungen

Mit gezielten Blutuntersuchungen lässt sich der individuelle Versorgungsstatus bestimmter Vitamine, Nährstoffe und Spurenelemente erfassen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Anliegen und planen, welche Laborwerte für Ihre persönliche Fragestellung sinnvoll sein können.

Eine Untersuchung kann beispielsweise bei sportlicher Belastung, vegetarischer oder veganer Ernährung oder dem Wunsch nach einer bewussteren Lebensweise in Betracht kommen. Auch wenn Sie Ihren Status vor oder nach einer geplanten Ernährungs- oder Lebensstiländerung erfassen möchten, können wir gemeinsam passende Werte auswählen. Je nach Anliegen können neben Vitaminen und Spurenelementen weitere Laborparameter berücksichtigt und überwacht werden.

Die Auswahl der Werte richtet sich nach Ihrer individuellen Situation. Laborwerte sind jedoch Momentaufnahmen und müssen im Zusammenhang mit Ernährung, Beschwerden, Vorerkrankungen und gegebenenfalls Medikamenten beurteilt werden. Eine Blutuntersuchung allein ersetzt daher keine umfassende ärztliche Abklärung und erlaubt nicht automatisch Rückschlüsse auf die Ursache möglicher Beschwerden.

Individuell geplante Blutuntersuchungen auf persönlichen Wunsch sind keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt nach den geltenden Vorgaben. Vor der Blutentnahme informieren wir Sie über die geplanten Untersuchungen und die voraussichtlichen Kosten.

Individuelle Ultraschalluntersuchungen

Ultraschalluntersuchungen ermöglichen es, bestimmte Organe und Gewebe ohne Röntgenstrahlung darzustellen. Die Untersuchung ist in der Regel schmerzfrei und kann helfen, Veränderungen sichtbar zu machen. Welche Bereiche untersucht werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Anliegen und wird vorab mit Ihnen besprochen.

Eine Wunsch-Sonographie kann der ergänzenden Betrachtung bestimmter Organe dienen. Sie ersetzt jedoch keine umfassende Abklärung von Beschwerden und ist nicht automatisch eine geeignete Vorsorgeuntersuchung. Ob eine Untersuchung sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen.

  • Bei der Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse betrachten wir Größe, Form und Gewebestruktur der Schilddrüse. Dabei können unter anderem Knoten, Zysten oder andere Auffälligkeiten sichtbar werden. Die Untersuchung erfolgt von außen am Hals und ist üblicherweise unkompliziert und schmerzfrei.

Ein Ultraschallbefund allein kann nicht immer sicher klären, wodurch eine Veränderung verursacht wird. Falls erforderlich, besprechen wir mit Ihnen weitere Untersuchungen oder nächste Schritte.

  • Mit einer Ultraschalluntersuchung des Abdomens können je nach Fragestellung verschiedene Bauchorgane beurteilt werden, zum Beispiel Leber, Gallenblase, Nieren, Milz, Bauchspeicheldrüse und größere Blutgefäße. Welche Bereiche sich darstellen lassen, kann unter anderem von den Untersuchungsbedingungen abhängen.

Die Untersuchung wird individuell geplant und ersetzt bei bestehenden Beschwerden nicht die weitere ärztliche Diagnostik. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, ob ein Bauchultraschall in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Individuelle Wunsch-Sonographien sind in der Regel keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Vor der Untersuchung informieren wir Sie über den Ablauf und die voraussichtlichen Kosten.

Individuelles Herz-Kreislauf-Profil

Ein individuelles Herz-Kreislauf-Profil kann helfen, bestimmte Aspekte Ihrer Herz-Kreislauf- und Lungenfunktion gezielt zu beurteilen. Je nach Fragestellung lassen sich damit auch Hinweise auf den körperlichen Trainingszustand und die Belastbarkeit von Herz und Lunge gewinnen. Welche Untersuchungen sinnvoll sind, besprechen wir vorab mit Ihnen.

Auf Wunsch können folgende Untersuchungen in die individuelle Abklärung einbezogen werden:

  • Langzeit-EKG (LZ-EKG): Aufzeichnung der Herzaktivität über einen längeren Zeitraum, um den Herzrhythmus im Alltag zu beurteilen.
  • Langzeit-Blutdruckmessung (LZ-RR): Wiederholte Blutdruckmessungen über Tag und Nacht zur Beurteilung des Blutdruckverlaufs.
  • Ergometrie: Belastungs-EKG zur Beobachtung von Herzfrequenz, Herzrhythmus und Blutdruck während körperlicher Belastung. Sie kann Hinweise auf die körperliche Belastbarkeit geben.
  • Lungenfunktionsprüfung (Lufu): Untersuchung der Atemfunktion, zum Beispiel durch Messung von Atemvolumen und Atemfluss.

Nicht jede Untersuchung ist für jede Person geeignet oder medizinisch sinnvoll. Die Auswahl erfolgt individuell und nach vorheriger Absprache. Das Untersuchungsprofil ersetzt keine umfassende ärztliche Abklärung. Auffällige Befunde besprechen wir mit Ihnen und klären gegebenenfalls weitere Schritte.

Untersuchungen auf persönlichen Wunsch sind gegebenenfalls keine regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden nach den geltenden Vorgaben abgerechnet. Vorab informieren wir Sie über den Ablauf und die voraussichtlichen Kosten.

Gewichtsmanagement bei Übergewicht

Ein strukturierter, individuell abgestimmter Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden.

Übergewicht und Adipositas können viele Ursachen haben und die Gesundheit auf unterschiedliche Weise beeinflussen. Nachhaltiges Gewichtsmanagement ist deshalb mehr als eine kurzfristige Diät: Es beginnt mit einer sorgfältigen ärztlichen Einschätzung und einer Analyse Ihrer individuellen Situation, Ihrer Ziele und möglicher Begleiterkrankungen.

Auf dieser Grundlage besprechen wir gemeinsam passende Schritte. Dazu können eine qualifizierte Ernährungsberatung, regelmäßige körperliche Aktivität und Sport sowie – wenn sinnvoll – eine psychologische Einschätzung oder Unterstützung gehören. Je nach medizinischer Ausgangslage kann auch eine medikamentöse Behandlung infrage kommen. Nach Prüfung der Voraussetzungen und möglicher Risiken besprechen wir mit Ihnen die Optionen und können bei entsprechender Indikation zugelassene Medikamente zur Gewichtsregulierung verordnen. Dazu zählen beispielsweise Wegovy®, Mounjaro® oder Ozempic®; welches Präparat geeignet ist, richtet sich stets nach der jeweiligen Zulassung und Ihrer persönlichen Situation.

Eine medikamentöse Behandlung ersetzt nicht die begleitenden Veränderungen von Ernährung und Bewegung. Während der Therapie sind regelmäßige ärztliche Kontrollen wichtig. Je nach Behandlung und Befund gehören dazu auch Laborkontrollen, um Verlauf, Verträglichkeit und mögliche Risiken im Blick zu behalten.

Die ärztlichen Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen sind individuelle Gesundheitsleistungen und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet; sie sind in der Regel keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Vor Beginn informieren wir Sie über den geplanten Ablauf und die Kosten. Ob und welche Behandlung für Sie geeignet ist, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

03

Tauglichkeitsuntersuchungen

Verlängerungen von Fahrerlaubnissen

Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind befristet und müssen verlängert werden. Welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach der Fahrerlaubnisklasse und Ihrer persönlichen Situation. Die Verlängerung beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Für die Verlängerung werden in der Regel folgende Nachweise benötigt:

  • Ärztliche Bescheinigung zur körperlichen und geistigen Eignung gemäß § 11 Abs. 9 in Verbindung mit Anlage 5 FeV. Diese Untersuchung führen wir in unserer Praxis durch. Die Bescheinigung wird auf einem amtlichen Vordruck erstellt, den wir vorrätig haben. Bei Antragstellung darf sie in der Regel nicht älter als ein Jahr sein.
  • Bescheinigung über das Sehvermögen gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 6 FeV. Die Untersuchung muss von einer hierfür qualifizierten Stelle durchgeführt werden, zum Beispiel von einer Augenärztin oder einem Augenarzt oder einer entsprechend qualifizierten betriebs- oder arbeitsmedizinischen Ärztin beziehungsweise einem Arzt. Bei Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein.

Für Fahrerlaubnisse der Klassen D1, D1E, D und DE ist bei der Ersterteilung sowie ab Vollendung des 50. Lebensjahres bei der Verlängerung zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten erforderlich. Dabei werden unter anderem Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit geprüft. Diese psychometrische Untersuchung können wir in unserer Praxis nicht durchführen; sie muss bei einer dafür zugelassenen Stelle erfolgen.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung einen gültigen Lichtbildausweis sowie – falls vorhanden – relevante medizinische Unterlagen und eine aktuelle Medikamentenliste mit. Den erforderlichen Sehnachweis und gegebenenfalls das psychometrische Gutachten benötigen Sie zusätzlich für Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde. Bitte erkundigen Sie sich dort, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind.

Die Untersuchung in unserer Praxis wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Vorab informieren wir Sie über den Ablauf und die Kosten.

Sport-/Wettkampftauglichkeit

Eine ärztliche Untersuchung kann dazu beitragen, Ihre gesundheitliche Eignung für den Sport und die damit verbundenen körperlichen Belastungen einzuschätzen. Ob für die Teilnahme an einem Wettkampf ein Attest oder eine Eintragung in den Sportausweis beziehungsweise Startpass erforderlich ist, richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Vereins oder Sportverbands.

Die Wettkampftauglichkeits-Untersuchung umfasst:

  • eine ausführliche Anamnese mit Blick auf Ihre Sportart und die geplante Belastung
  • eine gründliche internistische, neurologische und orthopädische Untersuchung
  • eine Ergometrie (Belastungs-EKG)
  • eine Pulsoxymetrie zur Messung der Sauerstoffsättigung
  • eine Spirometrie (Lungenfunktionsuntersuchung)
  • eine Blutuntersuchung (Labor)

Je nach gesundheitlicher Vorgeschichte und Befund können weitere Untersuchungen erforderlich sein. Bei bestimmten Lungenerkrankungen kann beispielsweise eine Röntgenuntersuchung sinnvoll sein. Vorhandene auswärtige Befunde können in die Beurteilung einbezogen werden; bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Die Untersuchung dient der individuellen Einschätzung Ihrer Sport- und Wettkampftauglichkeit. Sie kann gesundheitliche Risiken aufdecken, aber keine risikofreie Teilnahme garantieren. Die Gültigkeitsdauer eines Attests richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Sportverbands oder Vereins. Informieren Sie sich daher vorab, welche Anforderungen für Ihren Wettkampf gelten.

Die Untersuchung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Vor Beginn informieren wir Sie über den Ablauf und die Kosten.

Sportbootführerschein Tauglichkeitsuntersuchung

Für den Sportbootführerschein ist ein ärztlicher Tauglichkeitsnachweis erforderlich. Die Untersuchung in unserer Praxis umfasst:

  • eine ausführliche Erhebung Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte
  • eine gründliche internistische und neurologische Untersuchung
  • ein 12-Kanal-EKG
  • eine Blutuntersuchung
  • bei entsprechenden Vorerkrankungen oder medizinischer Indikation können weitere Untersuchungen notwendig werden

Bitte lassen Sie den erforderlichen Hör- und Sehtest vorab bei einer anerkannten Hör- und Sehteststelle durchführen und bringen Sie die Bescheinigung zum Termin mit. Das passende Formular für die Tauglichkeitsuntersuchung (inkl. Hör-/Sehtest) finden Sie hier als PDF-Datei.

Die Gültigkeit des Attests richtet sich nach den geltenden Anforderungen für den Antrag. Die Untersuchung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Über den Ablauf und die Kosten informieren wir Sie vorab.

Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) dient der Einschätzung, ob aus ärztlicher Sicht gesundheitliche Gründe gegen das Sporttauchen sprechen. Sie umfasst:

  • eine ausführliche Anamnese mit besonderem Augenmerk auf tauchmedizinische Aspekte
  • eine gründliche internistische und neurologische Untersuchung
  • ein 12-Kanal-EKG
  • eine Pulsoxymetrie zur Messung der Sauerstoffsättigung
  • eine Spirometrie zur Untersuchung der Lungenfunktion
  • eine Blutuntersuchung
  • ab dem 40. Lebensjahr sowie bei bestimmten Vorerkrankungen ein Belastungs-EKG

Bei Lungenerkrankungen kann zusätzlich eine Röntgenuntersuchung erforderlich sein. Vorhandene auswärtige Befunde können berücksichtigt werden; bitte bringen Sie diese zum Termin mit. Zudem bringen Sie bitte den vorausgefüllten Tauchmedizinischen Untersuchungsbogen mit. Diesen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Die GTÜM empfiehlt abhängig vom Alter regelmäßige Untersuchungen: bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 bis 15 Jahren spätestens nach einem Jahr, zwischen 16 und 39 Jahren spätestens nach drei Jahren und ab 40 Jahren spätestens nach einem Jahr. Bei individuellen gesundheitlichen Gründen können kürzere Untersuchungsintervalle erforderlich sein. Tauchschulen, Verbände oder Tauchbasen können eigene Anforderungen an die Aktualität des Attests stellen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Tauchschule oder Ihrem Reiseveranstalter.

Die Untersuchung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Vor Beginn informieren wir Sie über den Ablauf und die Kosten.

Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen
04

Gutachterwesen

Atteste und Bescheinigungen

Ob für Schule, Beruf oder persönliche Anliegen: Wir beraten Sie zu ärztlichen Attesten und Bescheinigungen und prüfen gemeinsam, welche medizinische Einschätzung oder Untersuchung dafür erforderlich ist.

Je nach Anliegen kann es zum Beispiel um eine Bescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde oder Versicherung, um die Dokumentation eines gesundheitlichen Befunds oder um medizinische Angaben im Zusammenhang mit einem Antrag gehen. Auch individuelle Fragestellungen können wir im persönlichen Gespräch erörtern und – sofern medizinisch beurteilbar – ärztlich einschätzen. Art und Umfang der Bescheinigung richten sich nach Ihrem Anliegen und den dafür geltenden Anforderungen. Ein Attest kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderliche ärztliche Beurteilung dies zulässt.

Für eine fundierte Einschätzung ist in der Regel Ihre persönliche Vorstellung in der Praxis erforderlich. Bitte bringen Sie vorhandene Unterlagen und – wenn möglich – die Anforderungen der Stelle mit, bei der Sie die Bescheinigung vorlegen möchten. So können wir besprechen, welche Untersuchung oder Dokumentation benötigt wird.

Atteste und Bescheinigungen, die nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat abgerechnet. Der Aufwand und die Kosten richten sich nach Art und Umfang der gewünschten Leistung. Wir informieren Sie vorab darüber.

Auslandssemester/Schüleraustausch

Für ein Auslandssemester oder ein Schuljahr verlangen Veranstalter häufig ein Gesundheitszeugnis. Damit möchten sie sicherstellen, dass notwendige medizinische Informationen vorliegen und der Aufenthalt gut vorbereitet werden kann.

Die Fragebögen können unter anderem Angaben zu folgenden Themen umfassen:

  • Impfstatus
  • körperliche und seelische Gesundheit
  • regelmäßig eingenommene Medikamente
  • bisherige Erkrankungen und Krankengeschichte

In der Regel ist außerdem eine körperliche Untersuchung erforderlich. Da ein Auslandsaufenthalt häufig ein Jahr oder länger dauert, nehmen wir die Beantwortung der Fragebögen sorgfältig vor. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin daher mit ausreichend Vorlauf.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der erforderlichen Untersuchung und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Gerne erstellen wir Ihnen auf Grundlage des Fragebogens Ihres Veranstalters vorab ein Angebot.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Schwerbehinderung und GdB

Den Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und möglicher Merkzeichen stellen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnorts. Diese heißt je nach Bundesland beispielsweise Versorgungsamt oder Landesamt. Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde; vielerorts ist auch eine Online-Antragstellung möglich.

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zum Ausfüllen des Antrags und besprechen mit Ihnen, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen darin angegeben werden sollten. Wenn Sie uns als behandelnde Praxis benennen und die erforderliche Einwilligung erteilen, kann die Behörde medizinische Unterlagen bei uns anfordern. Über den GdB und die Merkzeichen entscheidet die zuständige Behörde.

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kennzeichnen bestimmte Beeinträchtigungen. Sie können für bestimmte Nachteilsausgleiche wichtig sein. Ob ein Merkzeichen zuerkannt wird, prüft die zuständige Behörde anhand der gesundheitlichen Situation und der geltenden Voraussetzungen. Häufige Merkzeichen sind:

  • G: erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H: Hilflosigkeit
  • Bl: Blindheit
  • Gl: Gehörlosigkeit oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit in Verbindung mit einer schweren Sprachstörung
  • B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr
  • RF: Mit diesem Merkzeichen kann beim Beitragsservice eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden.
  • TBl: Taubblindheit

Der GdB beschreibt, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben auswirken. Er wird in Zehnergraden festgestellt, nicht in Prozent. Die Bewertung richtet sich nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen und berücksichtigt die Auswirkungen im individuellen Einzelfall. Bei einem festgestellten GdB von mindestens 50 können Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten.

Der Antrag auf Feststellung des GdB führt nicht automatisch zu allen denkbaren Nachteilsausgleichen. Welche Vergünstigungen oder Unterstützungen infrage kommen, hängt unter anderem vom GdB, den Merkzeichen und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Für manche Leistungen ist ein gesonderter Antrag erforderlich.

Beratung zur Patientenverfügung

Den eigenen Willen festhalten – für den Fall, dass man sich später nicht mehr selbst äußern kann.

Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festhalten, welchen medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen zustimmen oder nicht zustimmen möchten. Wichtig ist, dass die Verfügung Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht und verständlich formuliert ist.

Gerne stellen wir Ihnen bereits vor dem Gespräch eine von uns empfohlene Vorlage zur Verfügung: die Patientenverfügung der Malteser. Sie können sie alternativ hier als PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt oder mit Ihren Fragen zum Gespräch mitbringen.

Im Gespräch besprechen wir Ihre Wünsche und Fragen gemeinsam. Wir erläutern mögliche Behandlungssituationen und Maßnahmen und unterstützen Sie dabei, Ihre Entscheidungen in einer Patientenverfügung festzuhalten. Die Beratung kann auch Fragen zu ergänzenden Vorsorgedokumenten einbeziehen.

Die Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist eine individuelle Selbstzahlerleistung und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Vor Beginn informieren wir Sie über den voraussichtlichen Ablauf und die Kosten. Bei rechtlichen Fragen, die über die ärztliche Beratung hinausgehen, kann eine zusätzliche juristische Beratung sinnvoll sein.

Kur- und Reha-Anträge

Im Alltag wird häufig allgemein von einer „Kur“ gesprochen. Medizinisch wird zwischen Vorsorgemaßnahmen und Rehabilitation unterschieden: Eine Vorsorgemaßnahme soll Krankheiten verhindern oder einer Verschlechterung vorbeugen. Eine Rehabilitation unterstützt Menschen, die bereits erkrankt sind oder längerfristige Einschränkungen haben. Beide können – je nach medizinischem Bedarf – ambulant oder stationär stattfinden. Welche Maßnahme für Sie infrage kommt, wird individuell beurteilt; über die Kostenübernahme entscheidet der zuständige Kostenträger.

  • Eine ambulante Vorsorgekur kommt infrage, wenn eine Behandlung am Wohnort nicht ausreicht und durch die Kur gesundheitlichen Beschwerden oder einer Verschlechterung vorgebeugt werden soll. Sie findet in einem anerkannten Kurort statt. Unterkunft und Aufenthalt organisieren Sie selbst; die ärztlich verordneten Behandlungen und Anwendungen nehmen Sie vor Ort wahr. Dazu können zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen oder Anwendungen mit natürlichen Heilmitteln gehören. Die Kostenübernahme muss vor Beginn mit dem Kostenträger geklärt werden.
  • Eine stationäre Vorsorgekur kann infrage kommen, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht geeignet sind. Während der Kur wohnen und essen Sie in einer Vorsorgeeinrichtung und erhalten dort ein abgestimmtes Behandlungsangebot. Eine stationäre Kur setzt nicht voraus, dass Sie sich zu Hause nicht selbst versorgen können.
  • Eine ambulante Rehabilitation kann bei bestehenden Erkrankungen oder längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen helfen, die Selbstständigkeit und die Teilhabe am Alltag zu verbessern. Die Behandlungen finden tagsüber in einer Rehabilitationseinrichtung statt; außerhalb der Therapiezeiten wohnen Sie zu Hause.
  • Eine stationäre Rehabilitation kommt infrage, wenn eine umfassende Behandlung erforderlich ist oder eine ambulante Rehabilitation nicht ausreicht. Während der Maßnahme wohnen Sie in einer Rehaeinrichtung. Dort erhalten Sie ein auf Ihre gesundheitliche Situation abgestimmtes Therapieangebot sowie Unterkunft und Verpflegung.
  • Eine Anschlussrehabilitation – früher häufig Anschlussheilbehandlung (AHB) genannt – ist eine Rehabilitation, die sich an eine Krankenhausbehandlung anschließt. Sie soll die Genesung unterstützen und dabei helfen, die Folgen einer Erkrankung oder Operation im Alltag zu bewältigen. Die Planung und Antragstellung werden oft bereits während des Krankenhausaufenthalts eingeleitet.
  • Eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für gesundheitlich belastete Mütter oder Väter. Im Mittelpunkt steht die Gesundheit des Elternteils. Die Maßnahme kann helfen, gesundheitlichen Problemen vorzubeugen oder bestehende Beschwerden und Einschränkungen zu behandeln. Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mit aufgenommen werden, zum Beispiel wenn sie nicht anderweitig betreut werden können, eine Trennung sie stark belasten würde oder sie selbst medizinische Unterstützung benötigen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme beantragen möchten. Wir besprechen mit Ihnen Ihre gesundheitliche Situation und unterstützen Sie, wenn eine Antragstellung medizinisch infrage kommt. Die Antragsformulare für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen erhalten Sie in unserer Praxis.

Ärztliche Gutachten

Wir erstellen ärztliche Gutachten im Auftrag öffentlicher und privater Versicherungsträger sowie von Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise Gutachten im Zusammenhang mit Renten, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen sowie Unfallversicherungen.

Umfang und Inhalt des Gutachtens richten sich nach der jeweiligen Fragestellung und dem Auftrag. Je nach Auftrag können eine ärztliche Untersuchung und die Auswertung vorhandener medizinischer Unterlagen dazugehören.

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Gutachtens sowie nach den Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers. Sofern die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrunde gelegt wird, erfolgt die Abrechnung nach der geltenden GOÄ. Abweichende Gebührenregelungen des Auftraggebers können gelten.

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Allgemeine und spezielle Impfungen

ReiseimpfungenGelbfieber
Standardimpfungen

Wir überprüfen Ihren Impfausweis und beraten Sie zu empfohlenen Standard-, Auffrisch- und Indikationsimpfungen. Dabei orientieren wir uns an den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Welche Impfungen für Sie sinnvoll sind, hängt unter anderem von Ihrem Alter, bisherigen Impfungen und möglichen Vorerkrankungen ab. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis zum Termin mit.

Ihr Impfstatus wird in unserer Praxis elektronisch dokumentiert. Zu den nächsten sinnvollen Schritten beraten wir Sie gerne und beantworten Ihre Fragen.

Auch zu saisonalen Impfungen gegen Influenza und COVID-19 beraten wir Sie. Ob eine Impfung für Sie empfohlen ist, hängt von den aktuellen Empfehlungen und Ihrer persönlichen Situation ab.

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Disease Management

Disease-Management-Programme (DMP)

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Sie umfassen regelmäßige Verlaufskontrollen, Beratung und – je nach Erkrankung – weitere Untersuchungen oder Schulungen. Ziel ist es, die Behandlung langfristig gut abzustimmen und mögliche Beschwerden, Komplikationen und Folgeerkrankungen möglichst zu vermeiden. Die Teilnahme ist freiwillig und für gesetzlich Versicherte kostenfrei.

DMP Koronare Herzkrankheit

Das DMP KHK richtet sich an Menschen mit einer gesicherten Erkrankung der Herzkranzgefäße. Es begleitet auch Patientinnen und Patienten, die bereits einen Herzinfarkt erlitten haben.

Ziel der regelmäßigen Kontrollen ist es, Risikofaktoren zu erkennen und zu behandeln sowie einer Verschlechterung der Erkrankung und möglichen Folgeproblemen vorzubeugen.

Was gehört zur Verlaufskontrolle?

  • Messung des Blutdrucks
  • Überprüfung der Medikamente
  • Kontrolle von Blutfetten und Nierenwerten, je nach Befund
  • Gespräch über das Rauchverhalten und bei Bedarf Beratung zu Möglichkeiten der Tabakentwöhnung
  • Besprechung neuer Beschwerden, Notfälle oder Krankenhausaufenthalte seit der letzten Kontrolle
DMP Asthma bronchiale

Das DMP Asthma unterstützt eine regelmäßige Kontrolle der Erkrankung. Ziel ist es, Beschwerden und Asthmaanfälle möglichst zu verringern, den Alltag zu erleichtern und mögliche Nebenwirkungen der Behandlung zu berücksichtigen.

Was gehört zur Verlaufskontrolle?

  • Lungenfunktionsprüfung
  • Überprüfung der Medikamente
  • Gespräch über Notfälle, Asthmaanfälle oder eine Verschlechterung der Beschwerden seit der letzten Kontrolle
  • Erfassung des Rauchverhaltens und bei Bedarf Beratung zu Möglichkeiten der Tabakentwöhnung
  • Überprüfung der Anwendungstechnik des Inhalationsgeräts
DMP Chronisch obstruktive Lungenerkrankung

Das DMP COPD begleitet Menschen mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung durch regelmäßige Kontrollen und Beratung. Ziel ist es, Beschwerden und akute Verschlechterungen möglichst zu vermeiden, die körperlichen Aktivitäten im Alltag zu unterstützen und mögliche Nebenwirkungen der Behandlung zu berücksichtigen.

Was gehört zur Verlaufskontrolle?

  • Lungenfunktionsprüfung
  • Überprüfung der Medikamente
  • Gespräch über Notfälle, akute Verschlechterungen oder Krankenhausaufenthalte seit der letzten Kontrolle
  • Erfassung des Rauchverhaltens und bei Bedarf Beratung zu Möglichkeiten der Tabakentwöhnung
  • Überprüfung der Anwendungstechnik des Inhalationsgeräts
DMP Diabetes mellitus Typ II

Das DMP Diabetes unterstützt die regelmäßige Kontrolle der Erkrankung und ihrer möglichen Folgeerscheinungen. Ziel ist es, die Behandlung an die persönliche Situation anzupassen und gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Was gehört zur Verlaufskontrolle?

Am Vortag der Untersuchung nehmen wir Blut ab. Dabei bestimmen wir den HbA1c-Wert. Dieser gibt Aufschluss über die durchschnittlichen Blutzuckerwerte der vergangenen zwei bis drei Monate.

Am Untersuchungstag gehören – je nach persönlicher Situation – dazu:

  • Überprüfung der Dauermedikation
  • Gespräch über Beschwerden oder besondere Ereignisse seit der letzten Kontrolle
  • Untersuchung der Füße auf mögliche Durchblutungs- oder Nervenstörungen
  • Tasten der Fußpulse am Fußrücken und hinter dem Innenknöchel
  • Prüfung des Tast- und Vibrationsempfindens an den Füßen mit einem Filament und einer Stimmgabel
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Psychosomatische Grundversorgung

Psychosomatische Grundversorgung

Körperliche Beschwerden und seelische Belastungen können eng miteinander verbunden sein. In der psychosomatischen Grundversorgung nehmen wir uns Zeit, diese Zusammenhänge gemeinsam mit Ihnen zu verstehen und passende Behandlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • körperlichen Beschwerden und deren möglichen seelischen Ursachen
  • Depressionen und Angststörungen
  • Panikattacken
  • Schmerzsyndromen und Rückenschmerzen
  • Kopfschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Erschöpfungs- und anhaltenden Müdigkeitszuständen

Darüber hinaus begleiten wir Sie dabei, belastende Konflikte zu erkennen und zu bearbeiten, Trauer zu verarbeiten und Strategien für den Umgang mit einer Erkrankung zu entwickeln. Auch bei Partnerschaftsfragen und sexuellen Funktionsstörungen bieten wir Beratung und Behandlung an.

Bei anhaltender Erschöpfung und Müdigkeit betrachten wir gemeinsam mögliche körperliche und seelische Ursachen. Wir besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und wie Sie im Alltag wieder mehr Kraft und Stabilität gewinnen können.

Unsere Ärzte verfügen über eine Zusatzweiterbildung in der psychosomatischen Grundversorgung. Die entsprechenden Leistungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.

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Betreuung älterer Menschen

Häusliche Krankenpflege

Bei konkreten Fragen zur häuslichen Versorgung beraten wir Sie gerne. Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, prüfen wir, ob eine ärztliche Verordnung häuslicher Behandlungspflege erforderlich ist. Diese kann – je nach individueller Situation – zum Beispiel das Richten oder Verabreichen von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Wundversorgung umfassen. Eine Verordnung erfolgt im medizinisch notwendigen Umfang und für die erforderliche Dauer.

Darüber hinaus informieren und beraten wir Sie bei konkreten Fragen zu ambulanten Pflegeangeboten und zur stationären Versorgung in einem Pflegeheim.

Hausbesuche

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in die Praxis kommen können, prüfen wir, ob ein Hausbesuch medizinisch angezeigt ist.

Regelmäßige Hausbesuche finden nach vorheriger Absprache im Rahmen festgelegter Touren statt. Dabei besuchen wir Patientinnen und Patienten in ihrem häuslichen Umfeld sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen.

Je nach Anlass und Planung erfolgen die Besuche durch Ärztinnen und Ärzte unseres Praxisteams oder eine entlastende Versorgungsassistentin (EVA).

Bei akuten Beschwerden nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit der Praxis auf. Wir besprechen mit Ihnen, welche Versorgung erforderlich ist und ob ein Hausbesuch möglich ist.

Medikamentenmanagement

Eine vollständige und möglichst aktuelle Übersicht über Ihre Medikamente unterstützt eine sichere Behandlung. Wir besprechen Ihre Medikation mit Ihnen und erstellen oder aktualisieren bei Bedarf den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Bitte bringen Sie dazu Ihren bisherigen Medikationsplan sowie eine aktuelle Übersicht Ihrer Medikamente mit – auch über rezeptfreie Präparate und Nahrungsergänzungsmittel.

Versicherte, die mindestens drei ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig und voraussichtlich für mindestens 28 Tage einnehmen, haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf einen Medikationsplan. Der BMP wird in Papierform ausgehändigt und enthält einen 2D-Barcode. Praxen und Apotheken mit geeigneter Technik können die darin gespeicherten Angaben einlesen. Bitte informieren Sie uns über Änderungen Ihrer Medikation, damit der Plan bei Bedarf aktualisiert werden kann.

Geriatrische Beratung

Als Knappschaftsärztinnen und -ärzte bieten wir Ihnen bei Bedarf ein orientierendes hausärztliches Gespräch zu Ihrer gesundheitlichen Situation und Ihrem Alltag an. Gemeinsam besprechen wir, welche Anpassungen oder Unterstützungsangebote hilfreich sein könnten. Dazu können eine Einschätzung des Sturzrisikos, eine erste Abklärung von Veränderungen des Gedächtnisses oder der Orientierung sowie die Prüfung gehören, ob medizinisch erforderliche Hilfsmittel verordnet werden können. Auf Wunsch beziehen wir Ihre Angehörigen in das Gespräch ein.

Wenn es medizinisch sinnvoll erscheint, besprechen wir auch, ob eine stationäre geriatrische Komplexbehandlung für Sie infrage kommen könnte. Das Gespräch dient einer ersten Orientierung; welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, klären wir individuell mit Ihnen.

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Betreuung chronisch kranker Menschen

Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Herzschwäche, Asthma oder COPD erfordern häufig eine längerfristige ärztliche Betreuung. Wir begleiten Sie hausärztlich und stimmen die Kontrollen auf Ihre Erkrankung, Ihren Gesundheitszustand und Ihre Behandlung ab.

Bei den Terminen besprechen wir den Verlauf, überprüfen Ihre Medikamente und achten auf mögliche Veränderungen oder Folgeprobleme. Bei Bedarf passen wir die Behandlung gemeinsam mit Ihnen an, koordinieren weitere Untersuchungen und aktualisieren Ihren Medikationsplan. Für bestimmte Erkrankungen bieten wir außerdem strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) an.

Wie häufig Kontrollen sinnvoll sind, vereinbaren wir individuell mit Ihnen. Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihre Beschwerden oder Ihre Medikation ändern.

Palliative Betreuung

Auch in palliativen Situationen begleiten wir unsere Patientinnen und Patienten hausärztlich. In Zusammenarbeit mit dem Palliativmedizinischen Konsiliardienst Bottrop (PKD) richten wir die Betreuung an der individuellen Situation und den besonderen Bedürfnissen aus. Wir beraten Betroffene und Angehörige, unterstützen bei Fragen und stimmen die nächsten Versorgungsschritte mit den Beteiligten ab. So tragen wir zu einer verlässlichen und gut abgestimmten Versorgung bei.

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Technische Untersuchungen

Langzeit-Blutdruckmessung

Ein tragbares Gerät misst Ihren Blutdruck über etwa 24 Stunden in regelmäßigen Abständen – tagsüber und nachts. So lässt sich beurteilen, wie sich Ihr Blutdruck im Alltag und im Schlaf verhält. Die Untersuchung kann unter anderem bei Verdacht auf erhöhte Blutdruckwerte in der Praxis oder zur Kontrolle der Behandlung hilfreich sein.

Bitte verhalten Sie sich möglichst wie gewohnt und notieren Sie wichtige Aktivitäten, Beschwerden und Medikamenteneinnahmen. Das Gerät darf nicht nass werden. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der Anlage des Geräts.

Langzeit-EKG

Bei einem Langzeit-EKG wird die elektrische Aktivität Ihres Herzens über einen längeren Zeitraum aufgezeichnet, meist über 24 Stunden. Wir verwenden dafür ein kompaktes, auf die Haut geklebtes Gerät; eine separate Gerätetasche ist nicht erforderlich.

Die Untersuchung kann helfen, vorübergehend auftretende Herzrhythmusstörungen abzuklären. Je nach Beschwerden und Fragestellung kann eine Aufzeichnung über bis zu drei Tage sinnvoll sein, zum Beispiel bei Verdacht auf gelegentlich auftretendes Vorhofflimmern. Notieren Sie während der Messung nach Möglichkeit Beschwerden und besondere Aktivitäten.

Lungenfunktionsprüfung

Bei der Spirometrie wird gemessen, wie viel Luft Sie ein- und ausatmen und wie schnell Sie ausatmen können. Dafür atmen Sie über ein Mundstück zunächst ruhig und anschließend nach Anleitung kräftig ein und aus.

Die Untersuchung kann bei Atembeschwerden helfen, die Lungenfunktion zu beurteilen und Erkrankungen wie Asthma oder COPD abzuklären. Die Ergebnisse werden zusammen mit Ihren Beschwerden und weiteren Befunden beurteilt.

Ruhe-EKG

Beim Ruhe-EKG zeichnen Elektroden auf der Haut die elektrische Aktivität des Herzens auf. Die Untersuchung dauert meist nur wenige Minuten und gibt Hinweise auf Herzfrequenz, Herzrhythmus und die Erregungsleitung. Auffälligkeiten werden ärztlich eingeordnet und bei Bedarf weiter abgeklärt.

Belastungs-EKG

Beim Belastungs-EKG wird die elektrische Aktivität des Herzens während einer körperlichen Belastung auf dem Fahrradergometer aufgezeichnet. Dabei werden auch Blutdruck und Beschwerden beobachtet. Die Belastung wird individuell angepasst und bei Bedarf beendet.

Die Untersuchung kann bei bestimmten Beschwerden unter Belastung, zur Beurteilung der körperlichen Belastbarkeit oder zur Verlaufskontrolle hilfreich sein. Ob sie für Sie geeignet ist, wird ärztlich entschieden.

Schilddrüsenultraschall

Mit einer Ultraschalluntersuchung beurteilen wir Größe und Gewebestruktur der Schilddrüse. Dabei können zum Beispiel Vergrößerungen, Zysten, Knoten oder Veränderungen des Gewebes sichtbar werden. Auffällige Befunde können weitere Untersuchungen oder Verlaufskontrollen erforderlich machen.

Die Untersuchung ist in der Regel schmerzfrei und kommt ohne Röntgenstrahlung aus. Ultraschallmerkmale allein können jedoch nicht sicher feststellen, ob ein Knoten gut- oder bösartig ist.

Ultraschall des Bauchraums

Mit einer Ultraschalluntersuchung des Bauchraums können – je nach Fragestellung – unter anderem Leber, Gallenblase, Gallenwege, Bauchspeicheldrüse, Milz und Nieren beurteilt werden. Dabei können beispielsweise Veränderungen der Organe, Gallen- oder Nierensteine, Zysten oder Flüssigkeitsansammlungen auffallen.

Ultraschall ist schmerzfrei und verwendet keine Röntgenstrahlung. Darmgas kann die Sicht auf einzelne Bereiche einschränken. Je nach medizinischer Fragestellung untersuchen wir außerdem die Bauchschlagader, Harnblase und Prostata sowie Brustorgane.

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Telemedizin

Videosprechstunde

Viele Anliegen lassen sich bequem per Videosprechstunde klären – zum Beispiel Beschwerden bei einem Infekt oder Fragen zu einem bestehenden Behandlungsverlauf. Das Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten, die bereits in unserer Praxis betreut werden. Je nach Anliegen kann eine Untersuchung vor Ort notwendig sein. Auch technische Schwierigkeiten können die Möglichkeiten des Gesprächs einschränken.

Einen Videosprechstundentermin mit einer unserer Ärztinnen oder einem unserer Ärzte können Sie regulär über Doctolib buchen. Alternativ können Sie telefonisch einen Videotermin anfragen.

Damit die Videosprechstunde gut gelingt, benötigen Sie:

  • eine stabile Internetverbindung und ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera und Mikrofon
  • einen Doctolib-Account
  • einen ruhigen, gut beleuchteten Ort, an dem Sie ungestört sprechen können

Wenn es medizinisch angezeigt ist, können wir im Anschluss ein E‑Rezept ausstellen oder eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermitteln.

Elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Ort, an dem wichtige Gesundheitsinformationen wie Befunde, Arztbriefe und weitere Behandlungsunterlagen gesammelt werden können. So können relevante Informationen bei Bedarf auch in anderen Behandlungssituationen zur Verfügung stehen.

Mit Ihrer Gesundheitskarte kann unsere Praxis – sofern Sie der ePA nicht widersprochen haben – im Rahmen der Behandlung auf Ihre Akte zugreifen und gesetzlich vorgesehene Behandlungsdaten einstellen. Welche Dokumente aufgenommen werden, richtet sich nach den geltenden Vorgaben. Über die ePA-App Ihrer Krankenkasse können Sie Ihre Akte einsehen und verwalten. Die Nutzung der ePA ist freiwillig; Sie können der Einrichtung oder dem Zugriff widersprechen.

Bei Fragen zur ePA oder dazu, wie unsere Praxis sie im Rahmen Ihrer Behandlung nutzt, sprechen Sie uns gerne an. Für Unterstützung bei der App und den persönlichen Einstellungen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

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Naturheilverfahren

Phytotherapie

Die Phytotherapie, auch Pflanzenheilkunde genannt, nutzt Arzneimittel, die aus Pflanzen oder Pflanzenteilen hergestellt werden. Sie ist von der Homöopathie zu unterscheiden: Phytotherapeutika enthalten pflanzliche Wirkstoffe in definierten Zubereitungen.

Je nach Beschwerden und persönlicher Situation können pflanzliche Arzneimittel bei unterschiedlichen Anlässen infrage kommen – zum Beispiel Senföle aus Kapuzinerkresse und Meerrettichwurzel bei bestimmten akuten Beschwerden der Bronchien, Nasennebenhöhlen oder ableitenden Harnwege. Johanniskraut kann bei bestimmten depressiven Beschwerden eine Behandlungsmöglichkeit sein. Ob ein Präparat geeignet ist, hängt unter anderem von der Diagnose, der jeweiligen Zubereitung und Ihren weiteren Medikamenten ab.

Auch pflanzliche Arzneimittel können Nebenwirkungen haben und Wechselwirkungen verursachen. Johanniskraut kann beispielsweise die Wirkung verschiedener Medikamente beeinflussen. Bitte informieren Sie uns deshalb über alle Arzneimittel und pflanzlichen Präparate, die Sie einnehmen. Wir beraten Sie gerne dazu, ob und welche Phytotherapie in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Gesundheit, persönlich gedacht.

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